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Erschienen in: Direkte Aktion 192 – März/April 2009

Kurzarbeitergeld

Wie setzt sich nun der Lohn von Beschäftigten, die kurz arbeiten, zusammen?

— abgelegt unter:

Zuerst bekommt ihr euren Stundenlohn ganz normal für die Zeit, die ihr in dem Abrechnungsmonat tatsächlich gearbeitet habt. Wer zum Beispiel nur die Hälfte des Monates voll arbeitet und die zweite Hälfte kurz – sprich gar nicht arbeitet – bekommt die Hälfte des bisherigen Bruttolohns und somit, wegen der Steuerprogression, etwas mehr als die Hälfte des bisherigen Nettolohns vom Arbeitgeber.

Als nächstes wird errechnet, was Ihr im Normalfall, also in einem Monat ohne Kurzarbeit als Nettogrundlohn verdient hättet. Grundlohn heißt, Überstunden und Bonuszahlungen werden nicht berücksichtigt. Jetzt wird von diesem fiktiven Monatsnettolohn das abgezogen, was ihr tatsächlich verdient habt. Also eure 50 % aus den Beispielen oben. Die Differenz1, die sich daraus ergibt, wäre euer Lohnausfall. Hier kommt nun das Kurzarbeitergeld ins Spiel. Die Agentur für Arbeit gleicht diese Verdienstminderung zu 60 Prozent aus. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitentgelt. Wer mindestens ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat, erhält den erhöhten Leistungssatz von 67 Prozent.

In unserem Beispiel beträgt der gesamte, vom Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit, ausgezahlte Nettolohn ca. 80 bis 85 Prozent eures bisherigen regulären Nettolohns. Somit ist der tatsächliche reale Nettolohnverlust, bei 50 Prozent weniger arbeiten, relativ gering obwohl er, je nach Verdiensthöhe, auch schmerzlich sein kann.

Anmerkungen:

[1] Diese Differenz wird im Fachjargon als „pauschalierter Nettoentgeltausfall“ bezeichnet.

 

 

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