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Erschienen in: Direkte Aktion 195 – Sep/Okt 2009

Versammlungsgesetz weiter außer Kraft

— abgelegt unter:
Das Bundesverfassungsgericht verlängerte im August die Suspendierung bedeutender Teile des bayrischen Versammlungsgesetzes von 2008. Gegen grundlegende Bürgerrechte verstößen u.a. die umfassende Mitwirkungspflicht des Versammlungsleiters, die Bußgeldkompetenzen sowie die Dokumentationsbefugnisse der Polizei. 13 Organisation, darunter Gewerkschaften, hatten Klage eingereicht, nachdem Proteste keine Wirkung gezeigt hatten (DA berichtete). Der Urteilsspruch soll im September fallen. Derweil lässt der von CSU und FDP angekündigte Neu-Entwurf weiter auf sich warten.
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