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FAU: Verboten Kämpferisch! Gewerkschaftsfreiheit verteidigen!

Erschienen in: Direkte Aktion 195 – Sep/Okt 2009

Videoüberwachung rechtswidrig

— abgelegt unter:
Das Verwaltungsgericht Münster hat die polizeiliche Videobeobachtung einer Demonstration im Juni 2008 gegen Urantransporte für rechtswidrig erklärt (AZ: 1 K 1403/08). Die ‚präventive’ Videoüberwachung während einer Demonstration beeinträchtige das allgemeine Persönlichkeitsrecht und entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Schon die ‚bloße Aufnahme’ des Geschehens – was die Polizei gern als „Routine“ darstellt – sei ein rechtswidriger Grundrechtseingriff. Laut VG Münster müssen dazu Anhaltspunkte für ‚erhebliche Gefahren’ gegeben sein, wozu z.B. Ordnungswidrigkeiten nicht zählen.
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