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Erschienen in: Direkte Aktion 197 – Jan/Feb 2010

Bangemachen gilt nicht?

Klinikverkauf stellt Beschäftigte vor Belastungsprobe

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Im KRH Psychiatrie Wunstorf ist auch zwei Jahre nach Betriebsübergang kein Ende des Wandels in Sicht. Umstrukturierung, Sanierung und schleichender Personalabbau haben in dem psychiatrischen Krankenhaus deutliche Spuren hinterlassen. Vom einst hohen Kampfgeist der Beschäftigten ist nur noch wenig zu spüren.

Schonzeit

Im Januar 2008 war das ehemalige Landeskrankenhaus Wunstorf (LKH) als hundertprozentige Tochter zum kommunalen Verbund Klinikum Region Hannover (KRH) gewechselt. Der Verkauf war Teil des bislang größten Klinikprivatisierungsverfahrens in Deutschland. Insgesamt acht der zehn niedersächsischen Landeskrankenhäuser wurden an private, kommunale und wohlfahrtsverbandliche Träger veräußert.

Ein vom Niveau her bundesweit einmaliger Überleitungstarifvertrag sicherte den Beschäftigten zwar gute Rahmenbedingungen und die Entgelte des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVöD), Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und andere Rechte. Doch Entwicklungen, die im Zuge von Privatisierungen immer wieder zu beobachten sind, konnten damit nicht aufgehalten werden.

Überlast

Auch wenn die WunstorferInnen für zehn Jahre vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt sind: Der schleichende Stellenabbau setzte sofort nach Betriebsübergang ein. Der pflegerische und ärztliche Stationsdienst war davon in besonderem Maße getroffen. Befristete Verträge liefen aus, kündigende MitarbeiterInnen wurden ebenso wenig ersetzt wie Beschäftigte, die den Betrieb aufgrund von Vorruhestand und Rente verließen. Gewöhnliche Ausfallzeiten, etwa durch Mutterschaft und Erziehungszeiten, Urlaub, Fort- und Weiterbildung sowie die mit den neuen Belastungen merklich emporschnellenden Krankenstände taten das ihrige. Die Arbeit mit Mindestbesetzungen, Arbeitsverdichtung, Überstunden, Teildiensten an Wochenenden, die Verringerung von Spielräumen in der Urlaubs- und Freizeitgestaltung, Anrufe in der Freizeit, Versetzungen und immer wiederkehrendes Aushelfen auf anderen Stationen sind Ausdruck dieser Entwicklung. Der Umgangston und früher zur Unternehmenskultur gehörende Gepflogenheiten haben sich merklich verändert.

Umstrukturierungen

Einsparungen erzielte das KRH nicht nur durch die „natürliche Fluktuation“ im personellen Bereich, sondern auch durch die Zentralisierung von Leistungen. „Effizienz durch Synergie“ heißt das auf Neudeutsch.

Die Küche konnte in einem Ranking zur Übernahme klinik-übergreifender Dienstleistungen gegen die Caterer anderer Häuser bestehen. Zentral eingebunden wurde auch der ehemals krankenhauseigene Fahrdienst. Ähnliche Entwicklungen zeichnen sich im handwerklich-technischen Bereich ab. Fast komplett nach Hannover verlagert wurde am Ende nur die Verwaltung. Regelmäßig dementiert werden dagegen immer wieder einsetzende Gerüchte über das Aus des Labors.

Die Beschäftigten wissen um die „Schonzeit“ ihrer durch den Überleitungstarif gesicherten arbeitsvertraglichen Bedingungen. Er lässt sie sogar besser dastehen als ihre KollegInnen in den anderen zwölf KRH-Häusern. Der Klinikverbund hatte 2007 einen Haustarif mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Ärztegewerkschaft Marburger Bund abgeschlossen, der den dortigen KollegInnen für drei Jahre einen Gehaltsverzicht von rund drei Prozent abverlangte. Die Lohnabzüge waren Teil eines harten Sanierungskonzeptes. Anders als das ehemalige LKH Wunstorf, das von jeher Gewinne erwirtschaftete, war der Klinikverbund tief in die roten Zahlen gerutscht.

Perspektiven

Die Verlagerung bzw. Schließung von Klinikbereichen hat in Wunstorf irrationale Ängste geschürt. Anfangs hatten entsprechende Vorhaben noch Proteste der Belegschaft ausgelöst. Solidarisch hatten sich die Beschäftigten etwa für den Erhalt der Innerbetrieblichen Fortbildung (IBF) eingesetzt – wenn auch vergebens. Die Furcht im Alltag hingegen lähmt und macht blind für die Herangehensweise und Lösung sich aufdrängender Probleme. Vor einem solchen Hintergrund wird sich auch künftig jede Maßnahme gegen die Beschäftigten durchsetzen lassen.

Juliane Wandel, GGB Hannover

 

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