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Erschienen in: Direkte Aktion 200 – Juli/August 2010

Immer auf die Kleinen

In Polen zeichnen sich Änderungen im Gewerkschaftsrecht ab

— abgelegt unter:

In den letzten zwei Jahren haben Politiker der regierenden Bürgerplattform von Ministerpräsident Donald Tusk bereits des Öfteren versucht, Zusätze in das Gewerkschaftsgesetz und das Tarifverhandlungsgesetz einzufügen. Diese Vorstöße hatten eine Einschränkung der Rechte insbesondere kleinerer Gewerkschaften zum Ziel, die an polnischen Arbeitsplätzen weit verbreitet sind. Höchstwahrscheinlich kommen die Vorhaben nach der Sommerpause wieder auf die Tagesordnung. Der erste Zusatz, der noch nicht in konkreter Form an die Öffentlichkeit gelangt ist, soll die Kriterien für die Anerkennung von Gewerkschaften verschärfen. Momentan muss eine Gewerkschaft, die die Teilnahme an Kollektivverhandlungen anstrebt, „repräsentativ“ sein, wozu sie 10% der ArbeiterInnen vertreten muss. Für die drei größten Gewerkschaftsverbände und die von der Regierung in einzelnen Branchen als repräsentativ betrachteten Organisationen ist diese Schwelle auf 7% der Belegschaft abgesenkt. Die Regierung plant nun eine Anhebung des Repräsentativitätskriteriums auf 33%. Diese Reform würde den Einfluss hunderter kleiner Gewerkschaften unterlaufen.

Der zweite Teil der Reform betrifft die Voraussetzungen, die zur Freistellung von Gewerkschaftsdelegierten nötig sind. Momentan können Gewerkschaftsdelegierte, die mindestens 150 ArbeiterInnen vertreten, von der Arbeit befreit werden und ihre gesamte Arbeitszeit der Gewerkschaft widmen, wobei sie weiter bezahlt werden müssen. Je mehr ArbeiterInnen eine Gewerkschaft vertritt, je mehr Delegierte kommen in den Genuss dieses Privilegs. Zudem können Gewerkschaftsdelegierte ihre Arbeitszeit verkürzen, je nachdem wie viele ArbeiterInnen sie repräsentieren. Diese Zeit kann bezahlt oder unbezahlt sein, die Bezahlung muss von der Gewerkschaft beantragt werden. Offizielle Zahlen dazu liegen noch nicht vor, es kursiert aber die Vermutung, dass die Regierung plant, die Anzahl der für eine Freistellung nötigen ArbeiterInnen auf 500 anzuheben.

Die zahlreichen BerufsgewerkschafterInnen Polens fürchten diesen zweiten Zusatz mehr als den zur Repräsentativität, weil er ihren Status gefährdet. Höchstwahrscheinlich wird die Bürgerplattform nach der Sommerpause und den Präsidentschaftswahlen auf diese Ideen zurückkommen. Würde diese Reform umgesetzt, hätte sie eine starke Zentralisierung der polnischen Gewerkschaftslandschaft zur Folge.

Laure Akai

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