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Erschienen in: Direkte Aktion 200 – Juli/August 2010

Unheilige Allianz

Nach dem BAG-Urteil gegen die Tarifeinheit fordern DGB und Unternehmer, eben die gesetzlich zu verankern

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Der 23. Juni 2010 war ein historischer Tag. Nachdem Arbeitskämpfe in einigen Großunternehmen längst Fakten geschaffen hatten, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, einen alten Grundsatz endlich über Bord zu werfen. Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit habe Vorrang vor der tradierten Rechtsprechung.

Die somit gekippte „Tarifeinheit“ war in den letzten Jahrzehnten ein wichtiger Grundsatz der deutschen Arbeitsgerichte: Ein Betrieb, ein Tarifvertrag, fertig. Damit bestärkte die Rechtsauslegung – die von einem ehem. Nazi-Richter maßgeblich beeinflusst war und Streiks als grundsätzlich rechtswidrig ansah – die Monopolstellung der DGB-Gewerkschaften. Das sicherte den Betriebsfrieden und wuchs sich gar zum internationalen Standortvorteil aus.

Damit ist nun Schluss. Stand es den Beschäftigten auch bisher frei, ob und wenn ja, für welche Organisation sie sich entscheiden, hat dieser Entschluss nun auch reale Folgen in tariflichen Kernfragen wie Lohn, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch. Mit dem Ende der Tarifeinheit gilt allein die Gewerkschaftszugehörigkeit als ausschlaggebend.

Eine wichtige Gewichtsverschiebung, die sich auch auf das Streikrecht auswirkt: Aus der Wahlfreiheit ergibt sich Handlungsfreiheit. Denn im Normalzustand der Tarifpluralität bindet ein Vertrag nur die unterzeichnende Gewerkschaft. Unzufriedene können sich einer anderen Gewerkschaft anschließen und in Ausübung ihres verfassungsmäßig garantierten Koalitionsrechts für einen besseren Kollektivvertrag kämpfen. Das beseitigt einen enormen Hemmschuh für die FAU – und stellt sie möglicherweise vor neue Herausforderungen. Das gleiche gilt für die Belegschaften: Wem der Flächentarif zu niedrig ist, der kann jetzt für einen höheren Abschluss kämpfen. Der Gewerkschaftswechsel als Weg aus dem Jammertal.

Jetzt „bieten selbst geltende Tarifverträge keinen Schutz mehr vor Arbeitskämpfen“, klagte Gesamtmetall-Chef Brocker nach dem Beschluss der Erfurter Richter. Bereits Anfang Juni forderten Unternehmerverband BDA und der in seinem Alleinvertretungsanspruch bedrohte DGB in einer gemeinsamen Erklärung eine Gesetzesinitiative in Sachen Tarifeinheit. Sie argumentieren mit Sicherheit, Stabilität und Wohlstand durch das bisherige Tarifsystem. Von Reallohnverlust, steigender Arbeitslast und Wochenarbeitszeit sowie sinkender Tarifbindung kein Sterbenswörtchen. Die Unternehmer sehen die „Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie“ in Gefahr, befürchten in Wirklichkeit aber nur eine „Vervielfachung kollektiver Konflikte“. Der DGB seinerseits will der Konkurrenz einen Riegel vorschieben: „Wer die meisten Mitglieder hat ..., dessen Tarifvertrag gilt“ – für alle. Auch für alle soll freilich dessen Friedenspflicht gelten. Der „faire Wettbewerb“ unter Gewerkschaften, dem man sich nicht verschließen wolle, bestünde nur mehr auf dem Papier. Auch die neue Handlungsfreiheit der Beschäftigten wäre damit wieder vom Tisch.

„Den Menschen wieder Mut machen, für die eigenen Interessen einzustehen“. So lautet das Motto von Klaus Ernst, Bundesvorsitzender der Linkspartei. Bei der Entmündigung der ArbeiterInnen ist allerdings an vorderster Front dabei und begrüßt die Initiative zur Einschränkung des Streikrechts – natürlich im eigenen Interesse der ArbeiterInnen. Foto: DIE LINKE

Auf den Vorstoß reagierte die Bundesregierung mit „positiven Signalen“. Das Arbeitsministerium erklärte auf DA-Anfrage, der Vorschlag werde derzeit „geprüft“. Hatte zunächst nur die Linkspartei das Vorhaben unterstützt, gesellten sich Ende Juni auch BDA-Unterstützer aus CDU, FDP und SPD dazu.

Das Argument, Tarifpluralität bestärke gelbe Dumpinggewerkschaften, ist jedoch nicht stichhaltig. Das Gegenteil ist der Fall. Denn mit der Tarifeinheit galt das Spezialitätsprinzip bisher uneingeschränkt, demzufolge jener Tarifvertrag gilt, der einen engeren beruflichen oder räumlichen Rahmen umfasste. Die Gewerkschaftszugehörigkeit spielte da keine Rolle. Mit „christlichen“ Haustarifen konnten Unternehmer daher ganze Belegschaften knebeln und den Flächentarif unterlaufen. Jetzt sind die Tarife der christlichen Phantomgewerkschaften nur noch auf ihre Phantommitglieder zwingend anzuwenden. Folgerichtig stellt etwa der IG Metall-Justiziar Thomas Klebe im Magazin Mitbestimmung fest, das Zulassen von Tarifpluralität sei „verfassungsrechtlich naheliegend“ und „bringt auch für Gewerkschaften keine Nachteile“.

Mehr noch: Gerade das Aufgeben der Tarifeinheit dürfte auf Betriebsebene zur Einheit der Belegschaften führen. Denn wer sollte sich einer Gewerkschaft anschließen, die den schlechteren Tarif bietet? Allein, ein guter will erkämpft sein. Die neue Freiheit wird überall dort „zur Floskel“, da hat Klebe recht, „wo der Betrieb nicht streikfähig ist“.

André Eisenstein

 

Für das Kleingedruckte, siehe: Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10 sowie 4 AZR 537/08 (A) und 4 AZR 549/08 (A).

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