Frankreich: CNT nicht verfassungsfeindlich

Sich unliebsamer Gewerkschaften zu entledigen, ist vielen Firmen alles recht. So versuchte die Handelskette Baud, dem Handelssyndikat SCIAL der anarchosyndikalistischen CNT den Gewerkschaftscharakter abzusprechen und stützte sich dabei auf das neue Arbeitsgesetzbuch von 2008 (DA berichtete in Ausgabe 200). Begründung: Verstoß gegen die „republikanischen Werte“. Die CNT wolle „den Staat abschaffen“ und propagiere die „direkte Aktion“. Bereits im Februar hatte die erste Instanz die Klage abgewiesen. Im Revisionsverfahren wurde nun am 13.10. bestätigt: Die republikanische Sache solle „die Souveränität des Volkes garantieren und schreibt keine bestimmte Form institutioneller Ordnung vor“. Das höchstrichterliche Urteil dürfte auch SUD-Gewerkschaften vor entsprechenden Klagen bewahren. (AE)

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