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Berlin: Nach dem BAG-Urteil: Gleicher Lohn für gleiche (Leih-) Arbeit?
Am Do, 5. Mai um 19.00 Uhr | Ort: Lottumstraße 11 10119 Berlin (U2 Rosa-Luxemburg-Platz/ U8 Rosenthaler-Platz)
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05.05.2011 von 19:00 bis 22:00 |
| Wo | Lottumstraße 11 10119 Berlin (U2 Rosa-Luxemburg-Platz/ U8 Rosenthaler-Platz) |
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Am 14. Dezember 2010 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt (Az: 1 ABR 19/10). Damit sind alle Tarifverträge unwirksam, die von der CGZP alleine abgeschlossen wurden.
Alle LeiharbeiterInnen, für die die jetzt unwirksamen Tarifverträge galten, oder in deren Arbeitsverträgen auf diese Bezug genommen wird, haben ab sofort einen Rechtsanspruch darauf, nach den gültigen Tarifverträgen, oder sonstigen Regelungen der Entleihfirmen bezahlt und behandelt zu werden. Selbstverständlich gehören dazu neben dem normalen Lohn auch Zulagen, variable Zuschläge, Prämien usw. Außerdem können die betroffenen LeiharbeiterInnen ggf. rückwirkend für die vergangenen 3 Jahre Anspruch auf Gleichbehandlung geltend machen.
Betroffen sind Beschäftigte, die in den vergangenen Jahren unter den CGZP-Tarifverträgen z.B. mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) oder dem Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen e.V. (BDV) arbeiten mussten. Außerdem all jene, in deren Arbeitsverträgen auf diese Tarifverträge Bezug genommen wurde.
Der Rechtsanwalt Klaus Stähle wird darüber aufklären, wie die Betroffenen nun ihren Lohn einfordern können und auch erklären, welche Bedeutung dieses Urteil für LeiharbeiterInnen hat, die unter den Tarifverträgen der DGB-Tarifgemeinschaft arbeiten.
Weitere Informationen: http://www.leiharbeit-abschaffen.de/
Organisiert von: FAU Berlin | siehe http://www.fau.org/ortsgruppen/berlin/




















