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Berlin: Verbots-Prozess vor dem Kammergericht
Am Do, 10. Juni um 9.30 Uhr im Kammergericht Berlin, Elßholzstr. 30-33, Berlin-Schöneberg.
Prozess-Termine am 10. Juni in Berlin im Überblick
ab 9.30 Uhr
Verbots-Prozess gegen die FAU Berlin (inkl. Kundgebung davor und danach)
Kammergericht Berlin, Elßholzstr. 30-33, Schöneberg
18 Uhr
Kundgebung zum Emmely-Prozess in Erfurt
vor dem Kaisers Supermarkt Warschauer Straße, S-Bhf. Warschauerstr.,
Friedrichshain
20.00 Uhr
Diskussionsveranstaltung zur Einschränkung der Gewerkschaftsfreiheit in
Europa mit VertreterInnen der CNT (Frankreich), ZSP-IAA (Polen) und der
FAU-IAA.
FAU-Lokal, Straßburgerstr. 38, U-Bhf Senefelder Platz, Prenzlauer Berg
Am 10. Juni werden parallel in Erfurt und Berlin juristische Weichen für die Beschäftigten- und Gewerkschaftsrechte in Deutschland gestellt. Während vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt im „Emmely-Prozess“ darüber geurteilt wird, ob sich deutsche Chefs unbequemer MitarbeiterInnen unter dem Vorwand von Bagatellen entledigen können, wird im Kammergericht Berlin entschieden, ob sich kämpferische Basisgewerkschaften in Deutschland frei betätigen dürfen. Dort streitet die FAU Berlin für das Recht, sich als Gewerkschaft bezeichnen zu dürfen, so wie es ihrem Selbstverständnis entspricht.
Die Entscheidung gegen die FAU Berlin in der Vorinstanz
ist symptomatisch für die Situation der Lohnabhängigen in Deutschland.
Sie war der Höhepunkt eines Konflikts von prekären Kino-Beschäftigten,
die sich in der FAU Berlin organisierten und für einen Tarifvertrag im
Berliner Kino Babylon Mitte kämpften. Im Laufe dieses Konflikts wurden
der FAU Berlin zunächst per einstweiliger Verfügung laufende
Arbeitskampfmaßnahmen untersagt und ihr schließlich im Dezember 2009
sogar verboten, sich als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu
bezeichnen – unter Strafandrohung von bis 250.000 Euro oder sechs
Monaten Haft für ihre Sekretäre und Sekretärinnen.
Damit griffen die Gerichte nicht nur in einen laufenden Arbeitskampf
zugunsten des Arbeitgebers ein, es handelt sich dabei um einen
grundlegenden Angriff auf die Koalitionsfreiheit, wenn es Beschäftigten
untersagt wird, sich in Gewerkschaften ihrer Wahl zusammenzuschließen
und über diese Verbesserungen zu erkämpfen. Der FAU Berlin selbst wird
damit die betriebliche Arbeit – die Kerntätigkeit einer Gewerkschaft –
unmöglich gemacht. Das Urteil ist ein Präzedenzfall für die
Einschränkung gewerkschaftlicher Rechte.
Dieser juristische Angriff kommt nicht von ungefähr und fällt in eine
entscheidende Phase gesellschaftlicher Entwicklung. Das Streik- und
Gewerkschaftsrecht in Deutschland war schon immer repressiv, es fiel nur
nicht offensichtlich auf, da die Klassenkämpfe vorwiegend in
kontrollierbaren Bahnen erfolgten. Im Zuge der Krise verschärfen sich
die sozialen Konflikte und Verteilungskämpfe auch in Deutschland.
Gewerkschaften, die von ihren Mitgliedern demokratisch kontrolliert
werden und Raum für Dynamik lassen, sind nicht so leicht für Wirtschaft
und Staat auf Linie zu bringen.
Denn im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern mit einer
pluralistischen und kämpferischen Gewerkschaftslandschaft ist die
Auswahl hierzulande eher überschaubar. Die Folge: Fast nirgendwo gab es
bisher so wenig Widerstand gegen die Abwälzung der Krise auf die
Lohnabhängigen wie in Deutschland. Das wird zunehmend auch im Ausland
erkannt, wo die Entscheidungsträger nun von Deutschland lernen wollen.
In mehreren EU-Ländern liegen Pläne für Gesetzesänderungen in den
Schubladen, mit denen die Handlungsmöglichkeiten kleiner Gewerkschaften
eingeschränkt werden sollen.
Den massiven Angriffen auf unsere sozialen Lagen können wir nur von
unten, gemeinsam und global etwas entgegensetzen. Strukturen
kämpferischer Basisgewerkschaften sind dabei ebenso unerlässlich wie
unbequeme Arbeiter und Arbeiterinnen in den Betrieben. Wo ihre
Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, schwinden unsere
Möglichkeiten zur Gegenwehr. Die FAU Berlin ruft deshalb dazu auf, am
10. Juni um ab 9.30 Uhr zum Prozess am Kammergericht Berlin zu kommen
und am Prozess teilzunehmen.
Vor dem Prozess und danach wird es eine Kundgebung vor dem
Gerichtsgebäude geben. Dort wird auch der „Emmely-Prozess“ in Erfurt
thematisiert und es werden Vertreter von internationalen
Basisgewerkschaften über die Situation in ihren Ländern berichten. Ab
18Uhr wird es eine Kundgebung des Emmely-Bündnis vor dem Kaisers
Supermarkt in der Warschauer Straße in Friedrichshain geben, wo der
Prozess in Erfurt ausgewertet werden wird. Ab 20.00 Uhr findet im
FAU-Lokal in Prenzlauer Berg eine Diskussionsveranstaltung mit
AktivistInnen der CNT (Frankreich) und der ZSP-IAA (Polen) statt, wo wir
die Situation im europäischen Rahmen beleuchten werden.
Weitere Informationen: www.fau.org/verbot




















