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Hamburg: „Gewerkschaftsfreiheit verteidigen!“ – Babylon und die Folgen
Am Di, 9. März um 19 Uhr im Centro Sociale, Sternstr. 2, 20357 Hamburg
Film und Diskussion zum Arbeitskampf im Berliner Kino „Babylon Mitte“ und zum Urteil des Berliner Landgerichts gegen die FAU Berlin.
Mit dem Urteil des Berliner Landgericht vom 5. Januar 2010 wurde dem Berliner Syndikat der Freien ArbeiterInnen Union (FAU) das Recht abgesprochen, Arbeitskämpfe jeglicher Art zu führen oder sich auch nur als „Gewerkschaft“ oder „Basisgewerkschaft“ zu bezeichnen. Bei Verstößen droht ihr eine Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Inhaftierung ihrer SekretärInnen.
Das Urteil widerspricht elementaren Prinzipien der „International Labour Organization“ (ILO) und der Europäischen Sozialcharta. Es ist der vorläufige Höhepunkt eines Arbeitskampfes im halbkommunalen Kino „Babylon“ in Berlin-Mitte, in dessen Verlauf sowohl die Berliner Ver.di, als auch die an der Berliner Stadtregierung beteiligte Linkspartei eine unrühmliche Rolle gespielt haben.
Mitglieder der Belegschaft des Babylon-Kinos und der FAU-Berlin werden einen Film zum Arbeitskampf im Babylon vorführen und zu Hintergründen des Arbeitskampfs und des Verbots-Urteils Auskunft geben. In einer anschließenden Diskussion soll es auch um mögliche Konsequenzen für die Freiheit gewerkschaftlicher Betätigung in Deutschland insgesamt gehen.
Veranstalterin: FAU-Hamburg im Centro Sociale, Sternstr. 2, 20357 Hamburg
Weitere Informationen auf der Sonderseite zum De-facto-Gewerkschaftsverbot und dem Blog der Beschäftigten des Kino Babylon Mitte.




















