Mit Angestellten spielt man nicht

Mittlerweile liegt uns ein mündliches Angebot der Bally Wulff
Geschäftsleitung vor. Wir warten aber noch auf ein konkretes
schriftliches Angebot. Abhängig vom Inhalt dessen werden wir unsere
Aktionen absagen oder fortführen.

Seit Oktober verteidigt die FAU Berlin eines ihrer Mitglieder, einen Siebdrucker beim Spielgerätehersteller Bally Wulff, gegen eine Änderungskündigung, die schlechtere Arbeitsbedingungen nach sich ziehen würde.

Kundgebung am Werksgelände von Bally Wulff in Berlin am 4. November

Die Siebdrucker bei Bally Wulff sind (noch) verantwortlich dafür, Walzen, Glasscheiben und die Geräte im Allgemeinen zu bedrucken. Durch die Umstellung von mechanischen Spielgeräten auf softwarebasierte Geräte fällt das Bedrucken der Walzen in Zukunft weg. Das Bedrucken der Glasscheiben der Maschinen wird dadurch jedoch nicht überflüssig. Wenn diese Aufgaben nicht mehr im Betrieb durchgeführt werden, dann müssen sie wohl an externe Dienstleister outgesourct werden. So wie der Putzdienst von einer externen Firma verrichtet wird. Die Versuche der Geschäftsführung von Bally Wulff, sich von dem Makel des Outsourcings reinzuwaschen, liefen also ins Leere.

Ende 2007 wurde Bally Wulff von der Schweizer „Zugerberg 7 Vermögensverwaltungs AG“ übernommen, nachdem in den Jahren zuvor der Private-Equity-Fonds Orlando einen großen Teil der Firmensubstanz versilbert hatte. Mit den neuen Investoren kam der Personalabbau: Die Beschäftigtenzahlen sanken von 354 im Jahr 2007 auf 222 im Dezember 2008 – hauptsächlich in der Produktion. Lange Zeit war unklar, wer hinter Zugerberg 7 steht und den Umbau zu Lasten der Beschäftigten zu verantworten hat. Anfang 2011 gab schließlich die Schmidt-Gruppe zur internationalen Fachmesse für Unterhaltungs- und Warenautomaten (IMA) bekannt, dass Bally Wulff zu ihnen gehört. Der Familienkonzern hält Firmen rund um die Glücksspielbranche, darunter etwa 170 Spielstätten in Deutschland.

Die FAU Berlin demonstrierte vor dem Bally-Wulff-Gelände gegen die Behandlung der von Änderungskündigung Betroffenen. Die Geschäftsführung sah sich zu einer Gegendarstellung genötigt, die wiederum von einer gewerkschaftlichen Stellungnahme beantwortet wurde. Zusätzlich versucht sie der FAU Berlin per Einstweiliger Verfügung den Mund zu verbieten, z.B. Outsourcing als solches zu benennen. Für den 18. November rief die FAU Berlin zu einem Aktionstag auf, an dem bundesweit FAU-Gewerkschaften an Bally-Wulff-Standorten Präsenz zeigten. Jedoch ist die Geschäftsführung auch weiterhin nicht zu substanziellen Gesprächen zur Beilegung des Konflikts bereit und eine Güteverhandlung zur eingereichten Kündigungsschutzklage blieb erfolglos.

Doch was steckt dahinter, den verbleibenden zwei qualifizierten Facharbeitern eine weniger qualifizierte Tätigkeit mit finanziellen Verschlechterungen anzubieten – nach 23 Jahren im Betrieb? Eine Abfindung nach so vielen Jahren Betriebszugehörigkeit läge bei mehreren Zehntausend Euro. Das könnte sich das Unternehmen sparen, wenn die Mitarbeiter selbst kündigen. Es gibt allerdings noch andere Möglichkeiten: So ist es nicht unüblich, MitarbeiterInnen eine Weiterbildung über den Zeitraum der Kündigungsfrist anzubieten, wenn der Verbleib im Unternehmen ohne Verschlechterungen gewollt ist. Warum nicht auch bei Bally Wulff? So lässt sich der Eindruck nicht vermeiden, dass das Unternehmen die Mitarbeiter billig loswerden möchte. Diesen Eindruck könnte die Geschäftsführung von Bally Wulff einfach ausräumen. Es liegt an ihnen, ein seriöses Angebot zur Weiterbildung und -beschäftigung zu machen. Oder einfach auf die Vorschläge der Beschäftigten konstruktiv einzugehen.

Das Allgemeine Syndikat der FAU Berlin bleibt gesprächsbereit und wird ein konkretes Angebot vorlegen. So lange der Konflikt ungelöst ist, wird die Gewerkschaft auch weiter ihr Mitglied verteidigen und die Praktiken der Chefetagen offenlegen. Möglichkeiten bieten hier die Messehöhepunkte 2012, wie die IMA in Düsseldorf vom 17.-20. Januar. Ein Angriff auf Einzelne ist schließlich ein Angriff auf uns alle!

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