Wir sind nicht Prokon!

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Als vor etwas mehr als einem Jahr der Windkraftbetreiber Prokon Pleite ging und Tausende von Kleinanlegern viel Geld verloren hatten, ahnte noch niemand, welche Auswirkungen das auf den gesamten Bereich der solidarischen Ökonomie haben würde. Als Reaktion auf die Pleite hat die Bundesregierung nämlich im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, das sogenannte „Kleinanlegerschutzgesetz“. Hinter diesem so harmlos klingenden Bandwurmwort verbirgt sich eine Gesetzesänderung, die u.a. das gesamte Finanzierungsmodell des Mietshäuser Syndikats gefährdet – und nicht nur das des Syndikats: Der Bestand von zahlreichen sozialen Initiativen, wie etwa auch an deren Wohnprojekten, freien Schulen, Kollektivbetrieben, Kitas oder Dorfläden ist dadurch akut bedroht. Bei den rund 90 Syndikatsprojekten würde insbesondere die vorgesehene Prospektpflicht die Kosten, und damit die Mieten, massiv nach oben treiben. Dagegen haben zahlreiche Initiativen protestiert. Der von der Bundesregierung verabschiedete Referentenentwurf hat nun die von vielen Initiativen der Solidarökonomie vorgetragene Kritik zwar teilweise berücksichtigt, aber nach wie vor enthält der Entwurf Auflagen für die Annahme von Nachrangdarlehen, die das Fortbestehen vieler Projekte stark gefährden. Für sämtliche Mietshausprojekte würde demnach weiterhin die hohe finanzielle und bürokratische Hürde der Prospektpflicht gelten.Um den Fortbestand solidarisch finanzierter Strukturen zu erhalten, fordert das Mietshäuser Syndikat deshalb eine Lockerung dieser restriktiven Anforderungen:

1. Anhebung der Obergrenze der Vermögensanlage auf deutlich über 5 Millionen Euro

2. Anhebung der maximalen Zinshöhe auf mindestens 2% p.a.

3. Keine Bindung der Ausnahmeregelung an die Rechtsform

4. Aufhebung des Werbeverbots

 

Aktuelle und ausführlichere Informationen findet ihr unter www.syndikat.org/wirsindnichtprokon. Außerdem haben wir eine Petition „Für sinnvolle Ausnahmeregeln im Vermögensanlagegesetz“ gestartet: www.openpetition.de/petition/online/fuer-sinnvolle-ausnahmen-vom-vermoegensanlagengesetz-vermanlg.

Wir würden uns natürlich freuen, wenn ihr die Petition unterstützt.

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